Lieferwagen sind leichte Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 t zum Sachentransport. Dabei sind zusätzliche wegklappbare Sitze im Laderaum zum nichtgewerbsmässigen Personentransport möglich.
Motorkarren sind Motorwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h.
Sattelschlepper dienen zum Ziehen von Sattelanhängern. Sie können einen eigenen Tragraum aufweisen.
Sattelmotorfahrzeuge sind Fahrzeugkombinationen, bestehend aus Sattelschlepper und Sattelanhänger.
Lastwagen sind schwere Motorwagen mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht zum Sachentransport
Traktoren dienen zum Ziehen von Anhängern. Sie haben einen kurzen Radstand und einen nur geringen eigenen Tragraum. Sie können gewerblich oder landwirtschaftlich immatrikuliert sein.
Kleinbusse sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8 Sitzplätzen exklusive Führer.
Gesellschaftswagen sind schwere Motorwagen zum Personentransport mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und mehr als 8 Sitzplätzen exklusive Führer.
Gelenkbusse sind Gesellschaftswagen mit einem gelenkigen, jedoch fest verbundenen Nachläufer mit durchgehendem Fahrgastraum.
Trolleybusse sind Gesellschaftswagen, welche die zur Fortbewegung notwendige Energie einer Fahrleitung entnehmen.
Wohnmotorwagen werden im Fahrzeugausweis als leichte oder schwere Motorwagen und entsprechend ihrem Zweck definiert.